Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
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Ob als Tiefbau- oder als Gartenbaubetrieb – Firmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Erdarbeiten vornehmen, laufen ständig Gefahr, Kabel und Leitungen zu beschädigen. „Jedes Jahr werden den Sachversicherungen circa 100.000 Schadensfälle gemeldet, für die Entschädigungen in Höhe von rund 500 Millionen Euro geleistet werden müssen“, teilte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vor einiger Zeit mit.
Viele Unternehmen sichern Risiken dieser Art durch eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. „Sie sollten jetzt allerdings möglichst rasch prüfen, ob die Vertragsbedingungen noch zur aktuellen Risikosituation passen“, rät Joachim Neumann, Abteilungsleiter Haftpflicht Gewerbe beim Versicherer rhion.digital. Hintergrund: Die Gefahr, für Leitungsschäden in Haftung genommen zu werden, hat sich aus zwei Gründen erhöht.
Der erste Punkt betrifft den Ausbau des Glasfasernetzes. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Zahl der Glasfaseranschlüsse im Land bis Ende 2025 zu verdreifachen. Damit das gelingt, sind jetzt weniger aufwändige Verlegeverfahren möglich. Die neue DIN-Norm 18220 regelt die sogenannte „untiefe Legung“ im Breitbandnetz. Das heißt: Leitungen können jetzt ohne viel bürokratischen Aufwand knapp unter der Erdoberfläche verlegt werden. Damit wird der Ausbau nicht nur beschleunigt, auch der Bodenaushub verringert sich, was wiederum Ressourcen schont. Für Tiefbaubetriebe ist dadurch aber erhöhte Vorsicht geboten: Mit der oberflächennahen Verlegung steigt das Risiko, dass Leitungen bei Arbeiten beschädigt werden.
Als zweiter, verschärfender Risikofaktor kommt ein Urteil des Bundesgerichtshofes hinzu. Es stellt deutlich höhere Sorgfalts- und Haftungsanforderungen an Tiefbauunternehmen. Betriebe dürfen sich nicht mehr auf möglicherweise veraltete Leitungsauskünfte verlassen. Vielmehr müssen sich vor Beginn der Arbeit „den erforderlichen Grad von Gewissheit über den Verlauf der Versorgungsleitungen verschaffen, und zwar dort, wo die entsprechenden zuverlässigen Unterlagen vorhanden sind“. Eine gravierende Ausweitung der bisherigen Informationspflicht!
„Beide Faktoren zusammen verschärfen die Risikolage für alle Unternehmen, die Tiefbauarbeiten ausführen“, so rhion.digital-Experte Neumann. Er rät dazu, bestehende Betriebshaftpflichtverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Denn: „Alte Verträge sehen noch Sanktionen durch doppelten Selbstbehalt vor, wenn der Versicherungsnehmer sich nicht ausreichend über die Lage der Erdleitungen erkundigt. Bei neueren ist das nicht mehr so.“ Sein Tipp: Betriebshaftpflichtversicherungen sollten möglichst ganz ohne Selbstbehalt und ohne Sublimit abgeschlossen werden.
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