Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
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Als Inhaber oder Inhaberin eines Einzel- oder Kleinbetriebs, etwa im Handwerk, laufen Sie Gefahr, dass Ihr Unternehmen komplett stillsteht, wenn Sie einmal ernsthaft erkranken. Branchen, in denen eine Meisterpflicht besteht, sind besonders gefährdet. Denn wenn der Chef/ die Chefin krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, ist niemand da, der die gesetzlich vorgeschriebene fachliche Verantwortung für ausgeführte Arbeiten übernimmt. Die Folge: Aufträge können nicht zu Ende gebracht, neue nicht angenommen werden.
Viele Selbstständige sind so umsichtig, dass sie ihr Einkommen mit einer Krankentagegeldversicherung für den Fall der Fälle abgesichert haben – ein wichtiger Schutz. Das Problem dabei: Die laufenden Kosten, etwa für Gebäudemiete oder Leasinggebühren, müssen weiter gestemmt werden, auch wenn die Betriebstätigkeit ruht und keine Umsätze mehr generiert werden.
Gerade, wenn Sie in Ihrem Unternehmen hohe Fixkosten haben, kann eine solche Absicherung eine lohnende Sache sein. Experten schätzen den Bedarf an einer Betriebsausfallversicherung umso höher ein …
… je weniger sich der Ausfall des Betriebsinhabers kompensieren lässt – etwa in Branchen mit Meisterpflicht oder in Einzelbetrieben.
… je höher die fortlaufenden Kosten sind.
… je geringer die Einkommensabsicherung über Krankentagegeld ist.
Noch ein wichtiger Hinweis: Verwechseln Sie bitte nicht die Betriebsausfallversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Letztere leistet bei Einnahmeausfällen durch Sachschäden – also beispielsweise bei einem Brand, Sturm oder Leitungswasserschaden. Krankheit und Unfall des Betriebsinhabers sind dagegen nur durch die Ausfallversicherung abgesichert.
Bei mir bekommen Sie alle Informationen zur Betriebsausfallversicherung!