Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
93133 Burglengenfeld
0174 2382300
anfrage@reinwald-peter.de
Keine gute Nachricht für Ärztinnen und Ärzte: Nach einer aktuellen Studie steigt die Zahl der Patientenforderungen nach vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehlern seit Jahren. Ebenso steigen die geforderten Entschädigungssummen. Umso wichtiger, dass Sie sich als Mediziner bei der Suche nach der passenden Berufshaftpflichtversicherung professionell beraten lassen. Denn: neue gesetzliche Regelungen machen es immer schwieriger, eine Police zu finden, die genau den Schutz bietet, den Sie in unterschiedlichen ärztlichen Tätigkeitsbereichen brauchen.
Das Heilberufe-Kammergesetz schreibt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte zwingend vor. Und das mit guten Gründen. Denn je stärker Stress, Zeitdruck und Arbeitsbelastung sind, umso größer ist das Risiko eines folgenschweren Fehlers. Wie schnell das passiert ist, zeigen diese Beispiele aus der Praxis der Versicherer:
Fachleute wie die Würzburger Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte warnen deshalb Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen: „Die Folgen eines Fehlers können verheerend sein – finanziell und juristisch. Und etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg.“
So schützt die Berufshaftpflichtversicherung
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Ärzte in zweierlei Hinsicht geschützt. Erstens wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche angeblich geschädigter Patienten ab. Sollten die Ansprüche sich dagegen als berechtigt herausstellen, steht der Versicherer für die finanziellen Folgen gerade. Experten raten zu Deckungssummen von mindestens 3, noch besser von 5 Millionen Euro. Wichtig sind außerdem Zusatzleistungen wie ein erweiterter Strafrechtsschutz, der auch angestellte Ärzte von Praxisinhabern in den Schutz einschließt. Einen Sonderfall bilden Medizinische Versorgungseinrichtungen oder Berufsausübungsgemeinschaften. Sie benötigen ein individuell gestaltetes Spezialkonzept.
Eine verschärfte Versicherungspflicht gilt übrigens seit 2021 für Vertragsärzte. Das ist durch das damals in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) geregelt. Unter anderem schreibt es die Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro nun zwingend vor. Bei Ärzten mit angestellten Kolleginnen und Kollegen liegt die Untergrenze bei 5 Millionen. Weitere Sonderregelungen gelten für Berufsausübungsgemeinschaften. Die Materie ist kompliziert. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz den aktuellen Rahmenbedingungen noch gerecht wird.
Lassen Sie uns gemeinsam klären, welcher Handlungsbedarf aktuell für Sie besteht!