Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
93133 Burglengenfeld
0174 2382300
anfrage@reinwald-peter.de
Wenn Sie als Arbeitgeber soziale Verantwortung zeigen, wenn Sie Ihr Unternehmen für Fachkräfte und junge Talente attraktiv machen wollen, dann gibt es kaum ein wirksameres Werkzeug als die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Dabei schließen Sie für Ihre Beschäftigten per Gruppenvertrag eine private Krankenzusatzversicherung ab und sichern ihnen so den Zugang zu medizinischen Leistungen, die weit über das Angebot der gesetzlichen Kassen hinausgehen. Das Spektrum reicht von umfangreichen Vorsorgeuntersuchungen, Zuschüssen zu Zahnersatz und Sehhilfen bis hin zur freien Krankenhauswahl.
Besonders attraktiv sind in diesem Zusammenhang moderne Budgettarife. Ein Grund: Mit diesen Tarifen kann jeder Mitarbeiter medizinische Behandlungen, Heilmittel und Prophylaxe-Maßnahmen nach eigenen Bedürfnissen flexibel nutzen. Dazu steht ihm ein jährliches Budget zur Verfügung, dessen Höhe Sie bei Vertragsabschluss festlegen. In der Regel handelt es sich um Summen zwischen 300 und 1.200 Euro.
Dieses Budget kann für ein breites Angebot medizinischer Leistung verwendet werden. Beispielsweise für eine neue Brille oder professionelle Zahnreinigung, aber auch für Naturheilverfahren, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen – je nach den unterschiedlichen Ansprüchen des oder der Beschäftigten. Auch Leistungen zum Zahnersatz können häufig optional abgeschlossen werden. Diesen Spielraum bieten nur Budgettarife. Und genau diese Flexibilität machen Budgettarife der betrieblichen Krankenversicherung so beliebt.
In Umfragen zur Beliebtheit betrieblicher Zusatzleistungen landet die bKV regelmäßig auf den vorderen Plätzen. Beim Employer Brand Research 2022 nannte sie jeder zweite Befragte gar als beliebteste Arbeitgeberzusatzleistung. Der Vorteil für Arbeitgeber: Im Gegensatz etwa zu einer Lohnerhöhung, ist dieser Benefit bei jedem Arztbesuch unmittelbar erlebbar. Das erhöht die Bindung an den Betrieb enorm. Und davon abgesehen profitieren Unternehmen durch die verbesserte medizinische Versorgung von sinkenden Ausfallzeiten in der Belegschaft.
Einmal abgeschlossen entsteht Ihnen als Arbeitgeber kein nennenswerter Verwaltungsaufwand. Die Beiträge zur bKV können Sie als Betriebsausgaben geltend machen. Und für Ihre Beschäftigten gelten diese Zuwendungen als Sachleistung – damit sind sie bis zu einer Höhe von 50 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Es lohnt sich also, einmal über eine bKV für Ihren Betrieb nachzudenken!
Wie Sie das für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten nutzen, erfahren Sie bei mir.