Ein Sachverständiger ermittelt den Zeitwert der zerstörten Geräte. Er berücksichtigt dabei das Alter und die Abnutzung. Es wird ein Wert von nur noch knapp 20% des Anschaffungspreises ermittelt.
In diesem Fall beträgt die Entschädigungssumme dann 20% von 200.000 Euro, also 40.000 Euro.

Ihre Investitionen unterliegen Wertveränderungen. Egal, ob es um Computer, Fahrzeuge oder Maschinen geht: Was heute noch neuester Stand war, ist kurze Zeit später bereits überholt. Kurz gesagt: Mit dem Erwerb und der ersten Nutzung beginnt der Wertverlust in großen Schritten. Bei Immobilien kann die Entwicklung unter Umständen genau entgegengesetzt verlaufen.