Ein Sachverständiger ermittelt den Zeitwert der zerstörten Geräte. Er berücksichtigt dabei das Alter und die Abnutzung. Es wird ein Wert von nur noch knapp 20% des Anschaffungspreises ermittelt.
In diesem Fall beträgt die Entschädigungssumme dann 20% von 200.000 Euro, also 40.000 Euro.