Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
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Über den Tod zu sprechen, fällt vielen Menschen schwer. Doch er gehört nun einmal zum Leben dazu und sollte daher nicht zum Tabuthema werden. Erst recht dann nicht, wenn es um die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen geht. Denn ein Schicksalsschlag kann jede Familie in jeder Lebenssituation treffen.
Tritt dieser Fall ein, herrscht zunächst emotionaler Ausnahmezustand, in dem viele organisatorische Aufgaben zu bewältigen und schwierige Entscheidungen zu treffen sind. Das belastet die Hinterbliebenen zusätzlich. In dieser Zeit können zumindest finanzielle Sorgen genommen werden, wenn der Ernstfall vorab eben nicht tabuisiert, sondern verantwortungsvoll geregelt wurde. Beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung gehört zu den einfachsten Versicherungen am Markt. Bei Tod der versicherten Person, bekommt der im Vertrag festgelegte Begünstigte, zum Beispiel der Ehe- oder Lebenspartner, eine feste Versicherungssumme ausgezahlt. Das sichert die Liquidität der Familie, laufende Ausgaben (z.B. Immobilienfinanzierung, Ausbildung der Kinder) können weiter bezahlt, das Einkommen auf dem gewohnten Niveau gehalten werden. Ohne private Vorsorge bleibt nur die geringe Witwen- oder Witwerrente, die eine große Einkommenslücke hinterlässt.
War der Verstorbene der Hauptverdiener der Familie, reißt das fehlende Einkommen ein finanzielles Loch und gefährdet den Lebensstandard der Angehörigen. Damit die Hinterbliebenen nicht noch finanzielle Sorgen erleiden, können Familien dieses Risiko sehr einfach absichern.
Empfehlenswert ist eine Versicherungssumme von etwa dem 3- bis 5-fachen Jahresbruttogehalts der versicherten Person. Je früher – und gesünder – der Vertrag abgeschlossen ist, desto günstiger die Beiträge. So lassen sich zum Beispiel 200.000 Euro schon für 20 bis 25 Euro pro Monat absichern, je nach Laufzeit und versicherter Person.
Darüber hinaus sollte der Tarif eine Nachversicherungsoption beinhalten. Bei bestimmten Lebensereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit oder Existenzgründung) lässt sich die Versicherungssumme dann ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen.