Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
93133 Burglengenfeld
0174 2382300
anfrage@reinwald-peter.de
Endlich – die Zusage für den Ausbildungsplatz ist da! Eine Nachricht, die sowohl den Neu-Azubi freut als auch Eltern erleichtert. Die nächsten Schritte in Richtung Zukunft und Selbstständigkeit können getan werden. Im Zusammenhang mit dem Beginn einer Berufsausbildung ergeben sich wichtige Änderungen bezüglich des Versicherungsschutzes.
Die wichtigsten Bereiche und Fakten kurz erklärt:
Mit Beginn der Berufsausbildung müssen sich Auszubildene, die vorher über die Eltern familienversichert waren, zum ersten Mal selbst krankenversichern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) sind nahezu identisch. Auch der allgemeine Beitragssatz ist mit 14,6 Prozent (Stand 2023) bei allen GKVen gleich. Beim Kostenvergleich sollte daher auf den Zusatzbeitrag geachtet werden, den jede GKV selbst bestimmen kann. Der Durchschnitt von 1,6 Prozent (Stand 2023) gibt dabei eine Orientierung.
Um die Leistungsseite zu optimieren können private Krankenzusatzversicherungen, zum Beispiel die Zahnversorgung, sinnvoll ergänzen. Hier profitieren Azubis von ihrem jungen Einstiegsalter, das günstige Beiträge ermöglicht.
Hier können Azubis noch Geld sparen. Vorausgesetzt es ist die erste Berufsausbildung und die Eltern haben selbst eine private Haftpflichtversicherung. Dann ist der Auszubildende nämlich automatisch bei den Eltern mitversichert. Falls nicht – nicht schlimm. Denn eine private Haftpflicht kostet pro Monat nicht mehr als zwei Kugeln Eis, sichert aber Schäden in Millionenhöhe ab.
Aus mehreren Gründen ist es sinnvoll, bereits zu Beginn oder vor der ersten Ausbildung, die Möglichkeiten des dauerhaften Einkommensschutzes über eine BU zu prüfen: Ein junges Einstiegsalter und ein oft noch tadelloses Gesundheitsbild ermöglichen niedrigere Beiträge über die gesamte Laufzeit. So kann der Azubi seinen Gesundheitszustand „einfrieren“ und die BU-Rente nach und nach seinem wachsenden Einkommen anpassen.
Hierfür sollte auf die sogenannte Nachversicherungsgarantie in den Verträgen geachtet werden. Durch diese Garantie kann die BU-Rente bei bestimmten Ereignissen (Karrieresprung, Familiengründung, Hausbau etc.) ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Azubis nur, wenn ein Unfall am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin bzw. zurück passiert. Da die Versicherungssummen sehr gering sind, kann ein Unfallrisiko besser privat abgesichert werden. Dann wären auch Unfälle außerhalb im Zusammenhang mit der Ausbildung versichert.
Verlässt der Azubi mit seiner Berufsausbildung auch das elterliche Nest, dann braucht er/sie eine eigene Hausratversicherung für die (erste) eigene Wohnung. Wird nur ein Zimmer, zum Beispiel in einer WG oder Wohnheim bezogen, reicht unter Umständen die Hausratversicherung der Eltern. Das sollte jedoch genau geprüft und am besten beim Versicherer nachgefragt werden.
Mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums ändern sich viele Voraussetzungen im Versicherungsschutz. Idealerweise sollten die bestehenden Verträge der Eltern auf die Möglichkeiten der Mitversicherung geprüft werden, damit keine unnötigen Kosten für den Azubi entstehen.
Mit viel Elan und dem richtigen Absicherungskonzept