Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
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Mit der Hausratversicherung beschäftigen sich viele Versicherte meist nur zum Zeitpunkt ihres Ein- oder Umzuges. Der dabei ermittelte Wert des Hausrates (Summenmodell) bzw. eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche (Flächenmodell) bildet die Grundlage für die Höhe der Versicherungssumme. Danach verschwindet die Police im Ordner und aus dem Bewusstsein. Kommt es dann im Laufe der Jahre zum Schadenfall, kann man nur hoffen, dass die einst vereinbarte Versicherungssumme für eine Neuwertbeschaffung noch ausreicht.
Denn gerade bei einem Einzug ist die Einrichtung noch nicht vollständig. Stattdessen wird sie nach und nach aufgebaut und steigert so den Wert des Hausrats. Übersteigt dieser dann die ursprüngliche Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung und das Risiko im Schadenfall nicht alles ersetzt zu bekommen.
Zusätzlich verstärkt die aktuell hohe Inflation dieses Risiko, da sie die Kosten einer Wiederbeschaffung erhöht. Selbst wenn sich die Einrichtung im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht großartig verändert hat, so sind die Kosten für eine Wiederbeschaffung (bei der Hausratversicherung zum Neuwert) in der Regel gestiegen.
Daher sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Versicherungssumme im Vertrag noch die Einrichtung und auch die Preisentwicklung durch Inflation ausreichend abdeckt. Die Überprüfung ist auch bei einer Wohngebäudeversicherung empfehlenswert.
Übersteigt der tatsächliche Wert des Hausrats oder des Wohngebäudes die vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von Unterversicherung. Der Versicherer kommt dann nur anteilig für den Schaden auf, selbst wenn dieser die gesamte Versicherungssumme gar nicht übersteigt.
Ein Beispiel: Die Versicherungssumme liegt bei 50.000 Euro. Der tatsächliche Wert des Hausrats liegt jedoch bei 100.000 Euro. Es besteht also eine Untersicherung von 50 Prozent. Im Schadenfall zahlt der Versicherer daher auch nur jeweils die Hälfte des Schadens. Liegt ein Schaden von 5.000 Euro vor, so wäre er durch die Versicherungssumme (50.000 Euro) eigentlich komplett abgedeckt. Durch die festgestellte Unterversicherung leistet der Versicherer jedoch nur anteilig, im Beispiel nur 50 Prozent des Schadens – also 2.500 Euro.
Verträge sollten auf einen eventuellen Verzicht auf Unterversicherung seitens des Versicherers geprüft werden. Besteht dieser, so erhält der Versicherte – trotz Unterversicherung – den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Im genannten Beispiel also die vollen 5.000 Euro.
Beim Summenmodell müsste der Wert aller Gegenstände addiert werden. Das ist sehr aufwendig. Daher hat sich das Flächenmodell etabliert, bei dem pro Quadratmeter Wohnfläche ein Pauschalbetrag abgesichert wird. Hier empfiehlt sich eine Summe zwischen 650 und 750 Euro je Quadratmeter.