Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
93133 Burglengenfeld
0174 2382300
anfrage@reinwald-peter.de
„Die gesetzliche Rente wird nicht reichen.“ – Diese Botschaft ist bei vielen Menschen bereits angekommen, denn sie bessern ihre Altersvorsorge bereits privat und/oder betrieblich auf. Beispielsweise über eine Basis- oder Riester-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung. Diese zusätzlichen Maßnahmen sind notwendig, um im Rentenalter den Lebensstandard halten und sich noch Wünsche und Träume erfüllen zu können. Der Staat fördert diese Bemühungen, über Zuschüsse und Steuerersparnisse.
Um diese Förderungen auch voll auszuschöpfen, sollte noch bis Jahresende geprüft werden, ob die bislang eingezahlten Beiträge schon die Freigrenzen ausreizen. Andernfalls gehen Zuschüsse verloren und dem Staat wird Geld geschenkt, das die eigene Versorgung verbessern könnte.
Bei der Steuererklärung können Beiträge zur BasisRente und ggf. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht werden – 2023 bis zu 26.528 Euro bei Alleinstehenden und 53.056 Euro bei Verheirateten. 100 Prozent dieser Beiträge sind von der Einkommensteuer befreit. Doch nur, wer den abzugsfähigen Betrag voll ausschöpft, sichert sich auch volle Steuervorteile.
Je nach Familienstand und Einkommen variiert die Höhe der staatlichen Förderung. Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren besonders von den staatlichen Zulagen – höhere Einkommen von der Steuerersparnis. Die Vorsorgebeiträge können als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bei einer Direktversicherung können in 2023 zusammen mit dem laufenden Beitrag insgesamt bis zu 7.008 Euro steuerfrei eingezahlt werden, 3.504 Euro sind davon auch von Sozialabgaben befreit. Durch Zuzahlungen können jedes Jahr die Höchstbeiträge zur Direktversicherung ausgenutzt werden.
Lassen Sie uns prüfen, welche Zuzahlungen für Sie bis Jahresende möglich sind!