Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
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Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) lässt viele Menschen in dem Glauben, sie seien umfassend geschützt. Doch die GUV leistet nur, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Welche das sind und wie eine private Vorsorge auch das Hauptrisiko (der eigene Haushalt) mit abdeckt, beantworten die wichtigsten Fragen zur GUV.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und übernimmt die Kosten infolge von Unfallschäden, die Versicherte im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit erleiden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind automatisch über ihren Arbeitgeber versichert. Auch Schul- und Kindergartenkinder, Azubis, Studierende und die meisten ehrenamtlichen Tätigen sind grundsätzlich gesetzlich unfallversichert.
Versichert sind Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte bei ihrer Arbeit und auf direkten Dienstwegen erleiden. Dazu gehören auch Tätigkeiten wie die Instandhaltung von Arbeitsgeräten, die Teilnahme am Betriebssport oder an Betriebsausflügen und -feiern.
Die Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen.
Passieren Unfälle im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport, greift die GUV nicht. Kinder sind außerhalb der Schule oder des Kindergartens – beispielsweise beim Ausüben ihres Hobbys – nicht mehr gesetzlich unfallversichert. Für bleibende Schäden als Folge eines Unfalls, erhalten Kinder keine Rentenleistung.
Quelle: www.dieversicherer.de
Es gibt eine Vielzahl von Unfallversicherungstarifen, die sich nicht nur beim Preis, sondern auch in ihrer Qualität unterscheiden. Zahlreiche Aspekte gilt es zu beachten: Höhe der Versicherungssummen, Gliedertaxe, Umfang für kosmetische Operationen oder weitere Bedingungen wie Alkoholklausel oder Fahrlässigkeit. Am besten lassen sich diese Kriterien in einem persönlichen Gespräch und einem Tarifvergleich erörtern.
Für bessere Leistungen und weil der Gesetzgeber nur eingeschränkt einspringt