Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
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Im Spätherbst oder auch über die weihnachtlichen Feiertage und den Jahreswechsel zieht es viele Menschen nochmal in die Ferne. Ob Entspannung in den Tropen, Tauchen im Pazifik oder per Kreuzfahrt rund um die Welt – die eigene Gesundheit fährt immer mit und sollte auch im Ausland umfassend abgesichert sein. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse gelten nur in der EU und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen gilt. Ambulante oder sogar stationäre Aufenthalte im ferneren Ausland bleiben dann kostspielige Privatangelegenheiten.
Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist nicht mitversichert. Auch für Heilbehandlungen vor Ort oder notwendige Arzneimittel leistet die Auslandskrankenversicherung. Dem geringen Jahresbeitrag für die Absicherung stehen dann hohe Versicherungssummen gegenüber. In den meisten Tarifen ist auch keine Selbstbeteiligung nötig.
Insbesondere Familien können sich rundum absichern. So sind auch volljährige Kinder oft noch ein paar Jahre automatisch mitversichert, auch wenn Eltern und Kinder getrennt voneinander verreisen. Hier ist den Tarifbedingungen zu entnehmen, bis zu welchem Alter die Kinder mitversichert sind.
Mit einer Auslandskrankenversicherung relaxt in den nächsten Urlaub