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Peter H. S. Reinwald
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Getrieben durch die Energiekrise, den Klimawandel und ein immer stärkeres Bewusstsein für Nachhaltigkeit boomt Solarstrom unaufhaltsam. Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) liebäugelt mittlerweile jeder fünfte Hausbesitzer mit einem eigenen „Sonnenkraftwerk“ auf dem Dach. Auch für Mieter sind kleinere Solarpaneele für Balkone oder sonstige Flächen, angesichts steigender Energiekosten, eine sinnvolle Möglichkeit, ihre Nebenkosten zu reduzieren.
Den Boom dürften auch die neuen Steuererleichterungen weiter befeuern. Seit 2023 sind Erträge aus Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt steuerfrei – unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Das gilt auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen. Zudem soll beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer entfallen.
Wichtig für (Neu-)Besitzer: Der Schutz der Anlagen! Wetterextreme können die empfindlichen Solarmodule schnell beschädigen. Aufgrund der teuren Technik sind sie auch begehrtes Diebesgut. Dagegen gilt es die Anlage abzusichern, entweder über einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung oder über eine eigenständige Photovoltaikversicherung.
Kleine PV-Anlagen können in die bestehende Wohngebäudeversicherung integriert werden. Gegen einen geringen Mehrbeitrag lassen sich Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag, Feuer sowie Leitungswasser abdecken. Ohnehin müssen Hausbesitzer ihre Versicherung informieren, wenn sie sich eine PV-Anlage aufs Dach bauen lassen. Denn die Installation erhöht den Wert des gesamten Objekts. In der Folge muss die Versicherungssumme angepasst werden. Ein genauer Blick in die Bedingungen ist nötig, um sicherzustellen, ob die Solarmodule auch gegen Diebstahl versichert sind. Oft ist das nicht der Fall.
Höheren Schutz bieten eigenständige Photovoltaikversicherungen. Diebstahl, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler sind hier umfassend abgedeckt. Geschützt sind alle Teile, die zur PV-Anlage gehören: Module, Rahmen, Befestigungen, Wechselrichter, Kabel sowie der mit der PV-Anlage verbundene Stromspeicher. Generell beinhalten die Policen eine Allgefahrenabdeckung. Das heißt: Versichert ist alles, was in den Bedingungen nicht ausgeschlossen ist. Über eine separate PV-Versicherung lässt sich sogar ein Ertragsausfall versichern, falls die Anlage zeitweise ausfällt.
Dann lassen Sie uns auch über den Schutz der „heißen Ware“ sprechen.