Eine Privat-Haftpflichtversicherung sollte jeder haben, denn fügen Sie einer anderen Person einen Schaden zu – egal ob Personen-, Sach- oder Vermögensschaden – sind Sie gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet, in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen.
Eine Haftpflichtversicherung ist dafür da, Schäden zu begleichen, die Sie gegenüber einem Dritten verursachen. Es gibt aber ein paar Ausnahmen, von denen Sie selbst profitieren können, wie:
Mit Repair & Care wird dem Geschädigten bis zu 5.000 € über dem Zeitwert erstattet, wenn der Schaden repariert wird.
Sind Sie beispielsweise als Nachhilfelehrerin, Influencer, Hundesitter ... tätig, sind diese nebenberuflichen Täigkeiten bis zu einem Jahresumsatz von 25.000 € mitversichert.
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In solchen Fällen schützt Sie das Paket Cyber
Mitversicherung eines Hundes, der ausschließlich zu privaten Zwecken gehalten wird, statt separate Hundehalterhaftpflicht
Versichert die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Lehrer (auch an einer Privat-Schule) oder verwaltend tätiger Beamter/Angestellter im öffentlichen Dienst.
Finanzservice
Peter H. S. Reinwald
Rammertshof
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