Die Schulferien sind vorbei und Millionen von Kindern machen sich jeden Morgen wieder auf den Weg zur Schule. Für manche von ihnen ist es das erste Mal und damit der Start in einen neuen spannenden Lebensabschnitt.
Als Eltern möchte man sein Kind in jeder Situation gut aufgehoben wissen und es vor unangenehmen Folgen beschützen. Aber Kinder handeln oft impulsiv, sind neugierig, testen Dinge aus und sind sich der Gefahren und Folgen nicht bewusst. Kommt es dann zu Missgeschicken, Unfällen oder anderen Schäden, können Versicherungen helfen, zumindest die finanziellen Sorgen abzufedern.
Welche Möglichkeiten Versicherungen bieten, um Gefahren und Risiken rund um den Kinder-Alltag abzusichern, lesen Sie hier.
Kinder springen weiter, klettern höher und trauen sich mehr, als vielen Eltern lieb ist. Nicht immer gehen diese Alltagsabenteuer glimpflich aus. Gerade zuhause in den eigenen vier Wänden passieren die meisten Unfälle, wie z.B. Verbrennungen, Verbrühungen, Stürze oder Vergiftungen. Daneben besteht ein hohes Unfallrisiko v.a. beim Sport und im Straßenverkehr. Eine Unfallversicherung bietet Schutz und leistet bei längerfristigen Folgen.
Mit tollen Highlights in der Premium-Deckung, z.B.:
Eine Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Kinder müssen zusätzlich versichert werden. In der Familienhaftpflicht von rhion.digital sind zum Beispiel sowohl Partner als auch Kinder, Pflege-, Adoptiv- und Pflegekinder mit eingeschlossen.
Missgeschicke passieren schnell. Wenn Kinder toben, geht nicht selten etwas zu Bruch. Ärgerlich, wenn es sich um das Hab und Gut von Bekannten, Nachbarn oder Fremden handelt oder jemand verletzt wird.
„Eltern haften für ihre Kinder“? Nicht immer.
Kinder gelten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres als nicht deliktfähig. Eltern (bzw. Großeltern, Nachbarn o.ä.) haften dann nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese Aufsichtspflicht wird aber unter verschiedenen Aspekten bewertet (z.B. Alter des Kindes, Dauer des unbeaufsichtigten Zeitraums). Hätte der Schaden trotz aller Vorsichtsmaßnahmen entstehen können, sind weder die Aufsichtspersonen noch die Kinder unter sieben Jahren haftbar zu machen. Im Straßenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit sogar bis zum zehnten Lebensjahr. Heißt also: Bis zu diesem Alter müsste der Geschädigte rein rechtlich für den Schaden selbst aufkommen.
Wie kann eine private Haftpflichtversicherung hier aushelfen?
Bei einem Missgeschick des Kindes springt der Schutz von rhion.digital auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch dann ein, wenn die Eltern eigentlich nicht haften müssten. So wird der Schaden von der Versicherung gezahlt und das Verhältnis zu Freunden, Nachbarn oder Bekannten nicht belastet.
Hilft das Kind bei Nachbarn oder Bekannten freiwillig und unentgeltlich z.B. bei der Gartenarbeit, beim Blumengießen, Katzen sitten oder Umzug, ist es über die Privathaftpflicht mit abgesichert. Wird bei der Hilfe versehentlich etwas kaputt gemacht, übernimmt das auf Wunsch des Versicherungsnehmers die Versicherung. Diese Klausel zu Gefälligkeitsschäden ist nicht in allen Versicherungsverträgen enthalten – prüfen und erneuern Sie ggf. Ihren Versicherungsschutz.
Für einen zeitgemäßen Unterricht sind digitale Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler*innen notwendig. An immer mehr Schulen sind im Unterricht solche Geräte zugelassen und werden als Leihgeräte auch zur häuslichen Nutzung ausgegeben. Bei rhion.digital sind Schäden an diesen gemieteten oder geliehenen Geräten mitversichert.
Eine Hausratversicherung hilft dabei, den eigenen Hausrat nach einem Schaden durch zum Beispiel Feuer oder Einbruchdiebstahl zu ersetzen. Zum Hausrat gehören Möbel, Kleidung, elektronische Geräte oder Wertgegenstände. Die Hausratversicherung sichert das Eigentum nicht nur zuhause ab, sondern bietet auch Schutz für unterwegs.
Schulranzen und Unterrichtsmaterialien sind alles andere als günstig. Da meist weitere Wertgegenstände wie Geldbeutel oder digitale Geräte hinzukommen, ist ein Ranzen für Diebe nicht uninteressant. Immer wieder kommen in Schulen Wertsachen abhanden oder werden gestohlen. Die Schule selbst muss nur haften, wenn es sich um Unterrichtsmaterialien handelt und die Aufsichtsführung oder Sicherungspflicht schuldhaft verletzt wurde – also z.B. das Klassenzimmer in der Pause nicht abgesperrt war. Teure Wertgegenstände sind nicht zwingend notwendig für den Schulbesuch – deshalb leistet die Schule bei Diebstahl keinen Schadenersatz.
Bei einer Hausratversicherung sind auch Schulranzen und Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder digitale Geräte versichert. Die Hausratversicherung von rhion.digital entschädigt zum Neuwert und verzichtet auf die Prüfung grober Fahrlässigkeit im Schadenfall (Plus- und Premium-Tarif). Wird das komplette Gepäck oder nur der Inhalt aus einem verschlossenen Klassenzimmer oder Spind entwendet, springt die Hausratversicherung ein.
Achten Sie darauf, dass das Fahrrad Ihres Kindes auch gegen den einfachen Diebstahl abgesichert ist. Nur dann ist ein Diebstahl im Freien, also zum Beispiel auf dem Schulhof oder vor dem Schwimmbad, mit abgedeckt. rhion.digital bietet diesen Schutz für Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs und Fahrradanhänger.